Viele Menschen befürchten, am Ende ihres Lebens nicht mehr selbst bestimmen zu können. Angesichts des medizinischen Fortschritts und zunehmender Apparatemedizin haben viele Menschen die Sorge vor medizinischer Überbehandlung, manchmal auch vor Unterversorgung. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, für die letzte Lebensphase vorzusorgen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, rechtliche Betreuung, Hilfen zur Vorsorge oder diegesundheitliche Versorgungsplanung für Menschen in Pflegeheimen.
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Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinische Behandlung sich ein Mensch wünscht oder ablehnt, wenn er oder sie selbst sich nicht (mehr) äußern kann. Nur in diesem Fall kommt die Patientenverfügung kommt zum Tragen. In ihr werden konkrete Situationen beschrieben und das gewünschte Handeln oder Unterlassen von medizinischer Behandlung und menschlicher Begleitung im Ernst- oder Notfall festgehalten, zum Beispiel zur (Weiter-) Behandlung, zu künstlicher Ernährung, künstlicher Beatmung oder Wünschen für das Lebensende. Es empfiehlt sich, eine Patientenverfügung ergänzend zu einer Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer die Angelegenheiten eines Menschen regeln darf, wenn dieser aufgrund einer Erkrankung nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Dies können eine oder mehrere Personen seines Vertrauens sein, die im Bedarfsfall handeln. Hinweis: Für Kontovollmachten verwenden Banken ihre eigenen Vordrucke.
Rechtliche Betreuung
Wenn keine Vollmacht vorliegt und die Situation eintritt, dass ein Mensch aufgrund einer Erkrankung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, bestellt das Betreuungsgericht auf dessen Antrag hin oder von Amts wegen eine rechtliche Betreuungsperson, ggf. auf Anregung eines Arztes,. Eine Betreuungsperson wird nur dann bestellt, wenn dies notwendig ist. Sie vertritt den betreuten Menschen in den Angelegenheiten, für die sie bestellt wird.
Hilfen zur Vorsorge
Ansprechpartner für eine Patientenverfügung sind die Hausärztinnen und -ärzte. Vordrucke für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten finden Sie beim NRW-Landesministerium der Justiz im Internet (www.justiz.nrw). Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ambulanter Dienste der Hospiz- und Palliativversorgung und in allen stationärer Einrichtungen (Krankenhaus, Pflegeheime der Alten- und der Eingliederungshilfe, stationäre Hospize, Palliativstationen).
Gesundheitliche Versorgungsplanung für Menschen in Pflegeheimen
Im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) von 2015 regelt § 132g SGB V die „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“. Stationäre Pflegeeinrichtungen können gesetzlich versicherte Bewohnerinnen und Bewohner zur Versorgung am Lebensende beraten. Darin soll über die Möglichkeiten medizinisch-pflegerischer Versorgung informiert sowie Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden. Im Mittelpunkt stehen die individuellen Bedürfnisse v.a. hinsichtlich medizinischer Abläufe in der letzten Lebensphase. Mögliche Notfallsituationen sollen besprochen und im Sinne einer ganzheitlichen Versorgung und Begleitung medizinische, pflegerische und psychosoziale Aspekte gleichermaßen Berücksichtigung finden.
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