Eine gesundheitliche Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V (GVP), wie sie immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe angeboten wird, kann nur funktionieren, wenn jenseits der einzelnen Einrichtung alle an der Versorgung Beteiligten zusammenarbeiten und abgestimmt vorgehen. Nur dann kann gewährleistet werden, dass die Wünsche und Verfügungen der Menschen z. B. auch im Fall eines Krankenhausaufenthaltes berücksichtigt werden. Diese Handreichung beschreibt, wie die Umsetzung von GVP nach § 132g SGB V in einem regionalen Netzwerk gelingen kann und welche Schritte, Entwicklungen und Abläufe dazu nötig oder hilfreich sind.
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