Rechtsgrundlagen der Hospiz- und Palliativversorgung

Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen, die in verschiedenen Gesetzen und Richtlinien verankert sind. Diese Regelungen stellen sicher, dass Menschen mit schweren, unheilbaren Krankheiten eine umfassende Versorgung erhalten.

Bitte beachten Sie: Gesetze, Richtlinien und Vereinbarungen können geändert werden. Gültig ist die jeweils letzte veröffentlichte Regelung. Eine Ausnahme sind zuvor vereinbarte Übergangsregelungen.

Gesetze

Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)

  • § 37b SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer schweren, unheilbaren Krankheit im häuslichen Umfeld und in stationären Pflegeeinrichtungen durch ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37b.html).
  • § 39a SGB V – Stationäre und ambulante Hospizversorgung: Finanzierung und Organisation von stationären Hospizen sowie zur finanziellen Förderung ambulanter Hospizdienste durch die Krankenkassen (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39a.html)
  • §39d SGB V – Hospiz- und Palliativnetzwerke: Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator oder eine -koordinatorin (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39d.html)
  • § 132d SGB V – Rahmenvereinbarung zur Palliativversorgung: Koordination und Finanzierung der Palliativversorgung durch die Krankenkassen und andere Leistungserbringer (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39d.html)
  • § 132g SGB V – Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase: Angebot einer Gesundheitlichen Versorgungsplanung für Menschen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__132g.html)

Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

Arzneimittelgesetz (AMG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Patientenrechtegesetz (PatRG)

Das Patientenrechtegesetz stärkt die Rechte der Patientinnen und Patienten in der medizinischen Versorgung und umfasst Aspekte wie Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation, die auch für die Palliativversorgung relevant sind. (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/Patientenrechtegesetz_BGBl.pdf)

Betreuungsgesetz (BtG)

Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)

  • Dieses Gesetz, das 2015 in Kraft trat, zielt darauf ab, die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern. Es enthält zahlreiche Bestimmungen zur Förderung der Hospiz- und Palliativversorgung, wie z.B. die bessere finanzielle Ausstattung von Hospizen sowie die Stärkung der SAPV und der ambulanten Hospizdienste. (https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile)

Richtlinien und Vereinbarungen

Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Richtlinien und Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes

Vereinbarungen der Kostenträger für Nordrhein-Westfalen

Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä)