Manche Menschen können ihre letzte Lebenszeit aus unterschiedlichen Gründen nicht zu Hause verbringen. Für diese Menschen gibt es stationäre Hospize. Dies sind eigenständige Einrichtungen mit in der Regel 6 bis 12 Betten. Hier werden die Schwerstkranken und Sterbenden von speziell ausgebildetem Fachpersonen pflegerisch, psychosozial und seelsorgerisch begleitet. Je nach Absprache kommen der Hausarzt, die Hausärztin oder qualifizierte Palliativärztinnen und -ärzte zur medizinischen Behandlung ins Hospiz. Auch die Familienmitglieder erhalten die notwendige Begleitung und Unterstützung. Sterbende und ihre Angehörigen können sich hier ernst genommen und geborgen fühlen.
Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Versorgung zu Hause nicht oder nur sehr erschwert möglich ist. Die Aufnahme ins Hospiz wird durch eine ärztliche Verordnung geregelt, die gesetzliche Grundlage findet sich in §39a Abs.1 SGB V (Link) sowie in der entsprechenden Rahmenvereinbarung (Link). Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz werden von der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung übernommen.