Die meisten Menschen möchten in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung sterben. Das Ziel ambulanter Hospizdienste ist die Begleitung des Schwerstkranken sowie die Unterstützung und Entlastung der gesamten Familie, um ein würdevolles Sterben genau dort zu ermöglichen. Auch das Senioren- oder Pflegeheim zählt hier als häusliche Umgebung. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizdienste leisten konkrete Hilfe im häuslichen Umfeld. Diese Form der ambulanten Unterstützung wird gesetzlich geregelt in § 39a, Abs. 2 SGB V sowie in der entsprechenden Rahmenvereinbarung.
In der Mehrheit der Hospizdienste wird die Arbeit von einer hauptamtlichen Koordinatorin bzw. einem Koordinator organisiert. Sie haben u. a. folgende Aufgaben: Organisation und Einsatzplanung für die Begleitungen in den betroffenen Familien, Befähigung oder Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kooperation und Vernetzung mit den anderen Institutionen, die sich um Sterbende und ihre Familien kümmern. Eine weitere wichtige Aufgabe der Hospizdienste ist die Beratung zu allen wichtigen Fragen, die sich mit Sterben, Tod und Trauer beschäftigen. Auch können sie den Betroffenen die für sie wichtigen Hilfsangebote vor Ort nennen. Das ehrenamtliche Engagement ist das Fundament dieser Arbeit (Ehrenamt). Die Beratung und Begleitung durch einen Hospizdienst ist kostenfrei.
Ambulante Hospizdienste für Erwachsene in Nordrhein-Westfalen