Schwerstkranke, an einer die Lebenszeit verkürzenden Krankheit leidende Kinder und Jugendliche mit ihren Familien bedürfen der besonderen Unterstützung. Hier haben spezialisierte Hospizdienste ihre Aufgabe. Ihre Angebote und Leistungen regeln § 39a Abs. 2 SGB V und die entsprechende Rahmenvereinbarung. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten im häuslichen Umfeld konkrete Hilfe. Koordiniert und geplant werden diese Einsätze in der Regel von hauptamtlichen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Diese übernehmen u.a. folgende Aufgaben: Koordination und Einsatzplanung für die Begleitungen in den betroffenen Familien, Befähigung oder Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kooperation und Vernetzung mit den anderen Institutionen, die sich um die erkrankten Kinder und ihre Familien kümmern. Die Beratung und Begleitung durch einen Kinderhospizdienst ist kostenfrei.
Ambulante Hospizdienste für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen