Wenn Menschen eine schwerwiegende, lebensverkürzende Erkrankung haben und eine Heilung nicht möglich ist, bedürfen sie häufig einer palliativen und hospizlichen Unterstützung. Oft hat die Linderung von Schmerzen oder anderen Symptomen wie Luftnot oder Übelkeit zunächst Priorität. Das Lebensende kann auch begleitet werden von Ängsten, Trauer und vielen anderen Gefühlen, für die es Zeit und Raum braucht. Die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen sind vorrangig, seien sie körperlicher oder auch psychischer, sozialer und spiritueller Natur. Immer werden auch die Angehörigen und Nahestehenden in den Blick genommen, denn sie benötigen ebenso Unterstützung und Stärkung. Hierfür bedarf es qualifizierten und achtsamen Handelns aus einer von Wertschätzung geprägten Haltung heraus und der guten Kooperation der verschiedenen Professionen aus Medizin, Pflege und psychosozialer Begleitung.
Wenn Schwerstkranke und Sterbende die Möglichkeit haben, zu Hause zu bleiben, wenn es auf ihr Lebensende zugeht, so finden sie bei den örtlichen ambulanten Hospizdiensten Hilfe.
Wenn schwerstkranke und sterbende Menschen in die letzte Lebensphase kommen, bedarf es einer angemessenen palliativmedizinischen und -pflegerischen Begleitung und Versorgung, die sowohl zu Hause als auch in einer Pflegeeinrichtungen erfolgen kann.
Wenn die Begleitung und Versorgung Schwerstkranker und Sterbender zu Hause nicht (mehr) möglich ist, so besteht die Möglichkeit der Aufnahme auf einer Palliativstation oder in ein stationäres Hospiz.
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Alle Menschen werden im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung in den Blick genommen. Dabei wird nicht unterschieden hinsichtlich des Alters, der Religion, der Kultur, des psychischen oder kognitiven Hintergrundes. So werden beispielsweise Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, wie viele ältere Menschen oder Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen, auch in ‚ihrem Zuhause‘ begleitet. Ihren Bedürfnissen entsprechend werden auch Menschen mit Migrationshintergrund unterstützt. Um Menschen aus den sogenannten Randgruppen, wie z.B. in Armut oder straffällig gewordenen und in einer Justizvollzugsanstalt lebende Menschen, bemühen sich die Hospiz- und Palliativeinrichtungen genauso. Ihnen allen stehen die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung in den Fragen, die sich am Lebensende stellen, zur Verfügung.
Wenn Schwerstkranke und Sterbende die Möglichkeit haben, zu Hause zu bleiben,wenn es auf ihr Lebensende zugeht, so finden sie bei den örtlichen ambulanten Hospizdiensten Hilfe:
Ambulante Hospizdienste
Das Ziel ambulanter Hospizdienste ist die Begleitung des Schwerstkranken sowie die Unterstützung und Entlastung der gesamten Familie, um ein würdevolles Sterben genau dort zu ermöglichen. Die ehrenamtlichen und qualitativ gut geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hospizdienste leisten konkrete Hilfe im häuslichen Umfeld. Diese Form der ambulanten Unterstützung wird gesetzlich geregelt in § 39a Abs. 2 SGB V sowie in der entsprechenden Rahmenvereinbarung. Das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement ist das Fundament dieser Arbeit.
In den Hospizdiensten wird die Arbeit von (meist hauptamtlich tätigen) Koordinationskräften organisiert. Sie haben u. a. folgende Aufgaben: Organisation und Einsatzplanung für die Begleitungen in den betroffenen Familien, Befähigung oder Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kooperation und Vernetzung mit den anderen Institutionen, die sich um Sterbende und ihre Familien kümmern. Eine weitere wichtige Aufgabe der Hospizdienste ist die Beratung zu allen Fragen, die sich mit Sterben, Tod und Trauer beschäftigen sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Auch beraten sie zu den für die Betroffenen wichtigen Hilfsangebote vor Ort. Die Beratung und Begleitung durch einen Hospizdienst ist kostenfrei.
Wenn schwerstkranke und sterbende Menschen in die letzte Lebensphase kommen, bedarf es einer angemessenen palliativmedizinischen und -pflegerischen Begleitung und Versorgung, sei es zu Hause oder in Einrichtungen der Altenhilfe oder der Eingliederungshilfe:
Ambulante palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung
Damit viele Menschen mit schwer behandelbaren Symptomen und komplexen Krankheitsbildern ihre verbleibende Lebenszeit möglichst zu Hause verbringen können, gibt es Teams von speziell ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden und anderen Berufsgruppen, die in ‚das Zuhause‘ kommen (dazu gehören auch die Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der Eingliederungshilfe), um dort ihre Unterstützung anzubieten. In den beiden NRW-Landesteilen Rheinland und Westfalen-Lippe gibt es zwei unterschiedliche Modelle dieser spezialisierten ambulanten Versorgung: die Palliative Care Teams (PCT) im Rheinland sowie die Palliativmedizinischen Konsiliardienste (PKD) in Westfalen-Lippe. Für die Betroffenen hat diese Unterscheidung keine Bedeutung. In ihnen arbeiten unterschiedliche Experten in einer Gruppe zusammen, um kranke bzw. sterbende Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zu versorgen. Sie bestehen aus Ärztinnen und Ärzten mit der Zusatzausbildung Palliativmedizin und qualifizierten Pflegefachkräften, die fachübergreifend in Kooperation mit anderen Professionen eng zusammenarbeiten, wie z.B. aus der Physiotherapie, Sozialarbeit, Psychologie, Psycho-Onkologie und Seelsorge.
Auch die Zusammenarbeit mit besonders geschulten Pflegediensten sollte gewährleistet sein. Die Beratung und Durchführung der notwendigen palliativpflegerischen Maßnahmen sind ihre Kernaufgabe. Sie stehen u.a. in engem Kontakt zu örtlichen ambulanten Hospizdiensten, qualifizierten Palliativärzten und den Teams der medizinischen ambulanten Palliativversorgung.
Gesetzlich geregelt werden die Leistungen in den Paragrafen §37b und § 132d SGB V.
Wenn die Begleitung und Versorgung Schwerstkranker und Sterbende zu Haus nicht (mehr) möglich ist, so besteht die Möglichkeit der Aufnahme auf einer Palliativstation oder in ein stationäres Hospiz:
Palliativstationen oder Palliativeinheiten
Palliativstationen oder Palliativeinheiten sind spezialisierte Abteilungen im Krankenhaus. Patientinnen und Patienten, deren Symptome und Beschwerden medizinisch, pflegerisch oder psychosozial eine sehr engmaschige Betreuung verlangen, werden hier durch speziell geschultes Personal pflegerisch umsorgt und ärztlich behandelt. Auftrag und Behandlungsziel der Palliativstationen ist die bestmögliche Linderung der vielfältigen und nicht nur körperlichen Symptome. Wo möglich, wird die Entlassung in die häusliche Umgebung angestrebt. Wenn dies gewünscht wird, erhalten Patientinnen und Patienten oder ihre Angehörigen psychologische und seelsorgerische Begleitung oder die Unterstützung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Berufsgruppen. Die Leistungen der Palliativeinheiten/-stationen sind für die Patientinnen und Patienten kostenfrei, die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen.
Manche Menschen können ihre letzte Lebenszeit aus unterschiedlichen Gründen nicht zu Hause verbringen: Sie sind z.B. alleinstehend oder eine ausreichende medizinische Versorgung ist in der häuslichen Umgebung nicht oder nur sehr erschwert möglich. Hier ist die Aufnahme in einem stationären Hospiz sinnvoll. Hospize sind eigenständige Einrichtungen mit in der Regel 8 bis 16 Betten. Hier werden die Schwerstkranken und Sterbenden von speziell ausgebildetem Fachpersonen pflegerisch, psychosozial und seelsorgerisch begleitet und bleiben in der Regel dort bis zu ihrem Lebensende. Je nach Absprache kommen der Hausarzt, die Hausärztin oder qualifizierte Palliativärztinnen und -ärzte zur medizinischen Behandlung ins Hospiz. Auch die Familienmitglieder erhalten die notwendige Begleitung und Unterstützung.
Die Aufnahme ins Hospiz wird durch eine ärztliche Verordnung geregelt, die gesetzliche Grundlage findet sich in §39a Abs.1 SGB V sowie in der entsprechenden Rahmenvereinbarung. Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz werden von der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung übernommen.
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