Fachpersonen

Hier finden Sie Informationen für Menschen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich in der Hospizarbeit und Palliativversorgung oder in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind.
Versorgungsstrukturen
Ambulanter Hospizdienst
Ambulante Hospizdienste bestehen aus hauptamtlichen Koordinationsfachkräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Getragen werden sie von einem gemeinnützigen Verein oder einer Trägerorganisation, z.B. einem Wohlfahrtsverband. Sie bieten psychosoziale Begleitung und hospizlich-palliative Beratung sowie Unterstützung und Entlastung der Familie und anderer nahestehender Personen. Darüber hinaus sind sie vielfältig mit anderen Gesundheitseinrichtungen eng vernetzt. Über den Tod der zu begleiteten Person hinaus bieten die ambulanten Hospizdienste häufig vielfältige Angebote der Trauerbegleitung für An- und Zugehörige wie z.B. Einzeltrauerbegleitung, Gruppenangebote, Cafés etc. an. Ambulante Hospizdienste verstehen sich auch als Fürsprecher der bürgerschaftlichen Hospizbewegung in der Öffentlichkeit. Zielgruppe der ambulanten Hospizdienste sind Schwerstkranke und Sterbende, die zu Hause, in einer stationären Pflegeeinrichtung leben oder in einem Krankenhaus behandelt werden. Für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien gibt es in den Diensten besonders qualifizierte Koordinatorinnen und Koordinatoren. Es gib auch viele auf diese Zielgruppe spezialisierte ambulante Hospizdienste. Die Arbeit der ambulanten Hospizdienste wird durch die Krankenkassen nach der Rahmenvereinbarung § 39a SGB V gefördert und ist für die Leistungsempfänger kostenfrei. (Rechtsgrundlagen). Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.
In NRW gibt es gut 300 ambulante Hospizdienste, von denen knapp 50 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Familien begleiten.
Hier finden Sie Broschüren und Handreichungen von ALPHA NRW zur Arbeit der ambulanten Hospizdienste.
Palliativstation
Palliativstationen sind spezialisierte Abteilungen innerhalb eines Krankenhauses für die Behandlung und Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten mit komplexen Symptomen und Problemen. Ihr Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten, deren Situation und Belastung (körperlich, psychologisch, sozial und spirituell) eine stationäre spezialisierte multiprofessionelle Palliativversorgung erfordert.
Ziel ist die Linderung von Beschwerden, wenn möglich eine Entlassung nach Hause oder die Verlegung in eine andere Versorgungsstruktur. Sie sind in der Regel räumlich abgetrennte und personell unabhängige Einrichtungen und bieten häufig auch die Möglichkeit zur Unterbringung von An- und Zugehörigen. Die Finanzierung erfolgt entweder im DRG-System (OPS 8-89e und OPS 8-982) oder auf der Basis von tagesgleichen Pflegesätzen über die Anerkennung als besondere Einrichtung.
In NRW gibt es knapp 60 Palliativstationen. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es das Kinderpalliativzentrum in Datteln.
Hier finden Sie Handreichungen und Broschüren von ALPHA NRW zur Palliativversorgung im Krankenhaus.
Palliativdienst im Krankenhaus
Ein Palliativdienst ist eine Form der spezialisierten Palliativversorgung innerhalb eines Krankenhauses. Er betreut Patientinnen und Patienten mit einer nicht-heilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenszeit, die nicht auf einer Palliativstation behandelt werden.
Ein Palliativdienst leistet palliative Fachberatung, Unterstützung und Mitbehandlung für Patientinnen und Patienten sowie deren Familien. Sie entlasten die Akutstationen. Ein Palliativdienst arbeitet auf Anfrage des primären Behandlungsteams. Die Entscheidung über die Umsetzung der ggf. empfohlenen palliativmedizinischen Therapien und Maßnahmen verbleibt in dessen Verantwortung. Die Finanzierung erfolgt über das DRG-System (OPS 8-89h) mit einem Zusatzentgelt (ZE 133 od. 134).
Hier finden Sie Handreichungen und Broschüren von ALPHA NRW zur Palliativversorgung im Krankenhaus.
Stationäres Hospiz
Ein stationäres Hospiz ist eine räumlich und organisatorisch unabhängige Pflegeeinrichtung mit 8 bis 16 Plätzen. Der Charakter unterscheidet sich deutlich von der Station eines Krankenhauses und ist eher wohnlich und familiär. Stationäre Hospize erbringen palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung sowie eine umfassende psychosoziale Begleitung. Die Pflege und Begleitung übernehmen geschulte hauptamtlich Mitarbeitende. Unterstützt werden sie durch ehrenamtlich Mitarbeitende. Die medizinische Versorgung ist hausärztlich organisiert. Sie kann auch im Rahmen der SAPV erfolgen. Ein Hospiz nimmt Menschen auf, die nicht zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut werden können.
Stationäre Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nehmen Betroffene nicht nur am Lebensende auf, sondern begleiten Familien häufig über Jahre, in den Ferienzeiten oder auch zur Entlastung ihrer Familien. Hier erhalten Eltern und Geschwister ebenfalls Unterstützung und Begleitung.
In NRW gibt es rund 90 stationäre Hospize, davon 6 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die ärztlichen Leistungen werden aus dem ambulanten vertragsärztlichen Sektor finanziert, die nicht-ärztlichen Leistungen aus dem stationären Sektor. Hierzu leisten die Kranken- und Pflegekassen entsprechend § 39a SGB V einen Zuschuss in Höhe von 95 % des vereinbarten Tagessatzes. Die restlichen fünf Prozent müssen vom Hospiz selbst erbracht werden, zumeist über Spenden. Die Leistungen eines Hospizes sind für die Betroffenen und ihre Familien kostenlos. Eine ärztliche Verordnung ist notwendig.
Hier finden Sie Handreichungen und Broschüren von ALPHA NRW zu stationären Hospizen.
Tageshospiz
Ein Tageshospiz ist ein ambulantes Angebot für Patientinnen und Patienten mit spezialisiertem palliativem Versorgungsbedarf und ist in der Regel an eine stationäre Einrichtung angeschlossen (Krankenhaus, stationäres Hospiz). Ein Tageshospiz bietet neben einer pflegerischen und medizinischen Versorgung vor allem psychosoziale Angebote für Betroffene wie z.B. Austausch oder Anregung zu Aktivitäten. Die medizinische Versorgung ist hausärztlich organisiert. Es dient unter anderem der Entlastung der Angehörigen. Insgesamt gibt es in Deutschland wenige Tageshospize. Sie gelten als teilstationäre Einrichtung. Die Finanzierung erfolgt über speziell mit den Krankenkassen ausgehandelte Versorgungsverträge auf der Grundlage von § 39a SGB V. Die Leistungen eines Tageshospizes sind für die Betroffenen und ihre Familien kostenfrei. Eine ärztliche Verordnung ist notwendig.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die SAPV wird von einem Team entsprechend ausgebildeter Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie anderer Professionen z.B. aus der Physio- und Logotherapie geleistet, auch unter der Einbeziehung Ambulanter Hospizdienste. Ihr Versorgungsansatz richtet sich an schwerstkranke Menschen mit begrenzter Lebenszeit, die zu Hause, in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem stationären Hospiz leben. SAPV leistet spezialisierte Beratung für die ambulante haus- bzw. fachärztliche und pflegerische Versorgung. Sie koordiniert die Versorgung bis hin zur teilweisen oder vollständigen Übernahme bei komplexen Symptomen und Problemen.
SAPV kann insbesondere erbracht werden, wenn ein komplexen Symptomgeschehen vorliegt, zu dessen Behandlung spezifisches Wissen sowie ein interdisziplinärer Behandlungsansatz nötig sind. Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Gesetzlich geregelt werden die Leistungen durch die §§ 37b und 132d SGB sowie die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Eine ärztliche Verordnung ist notwendig.
Im NRW-Landesteil Westfalen-Lippe ist die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in der Form palliativmedizinischer Konsiliardienste unter der Leitung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte organisiert. Im Rheinland gibt es unabhängige Palliative-Care-Teams, in denen die unterschiedlichen Berufsgruppen zusammenarbeiten.
In NRW gibt es rund 80 Teams der SAPV, von denen sieben für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsene und deren Familien besonders qualifiziert sind.
Allgemeine ambulante Palliativversorgung
Menschen, die an einer nicht heilbaren, progredienten Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leiden, und deren Lebensqualität durch körperliche, psychosoziale oder seelische Folgen dieser Erkrankung beeinträchtigt wird, können eine allgemeine ambulante Palliativversorgung erhalten. Sie wird im Rahmen der haus- und fachärztlichen Primärversorgung erbracht. Ärztinnen und Ärzte müssen hierzu in der Regel über eine palliativmedizinischer Basisqualifikation verfügen.
Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Die AAPV ist durch verschiedene Verträge und Vereinbarungen auf Landes- und Bundesebene geregelt. Eine zentrale Norm ist die Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V. Die nur in NRW existierenden ambulanten Palliativpflegedienste sind auch Teil der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung.
Palliativpflegedienste
Nur in NRW gibt es spezielle Pflegedienste zur Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten. Diese versorgen Menschen in der eigenen Häuslichkeit und verfügen über geschulte Palliativ-Care-Pflegefachpersonen. Grundlage dieser Versorgungsform ist ein nur in NRW geltender Versorgungsvertrag der Pflegedienste mit den Kostenträgern.
ALPHA richtet regelmäßig Austauschtreffen für die ambulanten Palliativpflegedienste in NRW aus, getrennt nach den Landesteilen Rheinland und Westfalen Lippe.
Ehrenamt
Hospiz- und Palliativversorgung ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht denkbar. In NRW sind über 10.000 Menschen ehrenamtlich in diesem Feld aktiv. Sie kommen aus unterschiedlichen Altersgruppen und haben vielfältige berufliche und soziale Hintergründe. Ehrenamtlich in der Hospiz- und Palliativversorgung engagierte Menschen beschreiben ihre Arbeit als sehr bereichernd und sinnstiftend. Für ihre Tätigkeit in der Begleitung unheilbar erkrankter oder sterbender Menschen und ihrer Angehörigen werden sie über mehrere Monate hinweg geschult und erhalten regelmäßig Fortbildungen. In sogenannten Praxisbegleitungen können sie sich über ihre Arbeit in der Begleitung austauschen. Bei Bedarf erhalten sie auch professionelle Unterstützung in Form von Supervision.
Die Bedeutung des Ehrenamtes spiegelt sich auch in gesetzlichen Regelungen wider. Viele Dienste und Einrichtungen sind verpflichtet, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihre Arbeit einzubeziehen
Zur Befähigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Hospiz- und Palliativversorgung gibt es unterschiedliche Modelle. Hier geht es direkt zu unserem Padlet
ALPHA NRW unterstützt Dienste und Einrichtungen mit Seminaren zur Gestaltung von Befähigungskursen für künftige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier geht es direkt zu unserem Padlet
Zielgruppen der Versorgung
Die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung richten sich an unterschiedliche Zielgruppen und Menschen in besonderen Umständen. Hier finden Sie eine Übersicht. Grundsätzlich richten sie sich an Menschen mit schweren, unheilbaren Erkrankungen am Lebensende sowie an deren An- und Zugehörige.
Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden, nicht heilbaren Erkrankung ist die hospizliche und palliative Begleitung und Versorgung sehr wichtig. Priorität hat die Linderung körperlicher Symptome wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit oder Angst. Aber auch den psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen wird umfassend Rechnung getragen. Vorrangig sind die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen. Eltern und Geschwister und weitere Angehörige oder Nahestehende werden in die Begleitung einbezogen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene benötigen häufig über viele Jahre eine hospizlich-palliative Versorgung und Begleitung. Dafür gibt es Dienste und Einrichtungen, die auf diese Zielgruppe spezialisiert sind: Ambulante Hospizdienste, Palliativpflegedienste, Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), Palliativstationen, Stationäre Hospize.
ALPHA NRW berät zu den Angeboten für diese Zielgruppe und vermittelt den Kontakt zu Diensten und Einrichtungen in der Nähe des Wohnortes.
Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
An vielen Stellen im Gesundheitswesen werden die dort arbeitenden Menschen mit Sterben, Tod und Trauer konfrontiert. Darauf sind sie in unterschiedlichem Maß vorbereitet. Für eine Tätigkeit in Diensten und Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung sind meist besondere Qualifikationen verpflichtend. Dies ist in Gesetzen, Rahmenvereinbarungen und Verträgen geregelt.
ALPHA NRW unterstützt hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter u.a. durch Veranstaltungen zum kollegialen Austausch und durch Supervisionsangebote. Eine ALPHA-Studie untersucht Belastungs- und Entlastungsfaktoren der Arbeit im hospizlich-palliativen Kontext.
ALPHA NRW bietet auch persönliche Beratung zu Fragen der beruflichen Orientierung, der Aus- und Weiterbildung.
Belastungs- und Schutzfaktoren in Teams der Hospiz- und Palliativversorgung in Nordrhein-Westfalen – eine Pilotstudie (2020)
Herausgegeben von ALPHA NRW, 2020
Altenhilfe
Menschen, die in Einrichtungen der stationären Altenhilfe leben, haben im Bedarfsfall Anspruch auf eine hospizlich-palliative Versorgung und Begleitung. Diese kann durch eine haus- oder fachärztliche Betreuung erfolgen oder durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Psychosoziale Begleitung am Lebensende übernehmen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Hospizdiensten ohne eine ärztliche Verordnung.
Hauptamtlich Mitarbeitende in der stationären Altenhilfe sind häufig mit Sterben, Tod und Trauer bei Bewohnerinnen und Bewohnern wie bei deren Angehörigen konfrontiert. In den Einrichtungen wächst die Zahl der Mitarbeitenden mit einer Zusatzqualifikation in Palliative Care. Hierzu gibt es unterschiedliche Curricula.
Der Implementierungsprozess von Hospizkultur und Palliativversorgung in Einrichtungen der stationären Altenhilfe kann grob in folgende Schritte gegliedert werden:
-
- Bedarfsanalyse
- Bildung der Steuerungsgruppe
- Leitbild (-erweiterung)
- Erstellung des Konzeptes / Maßnahmenkataloges
- Mitarbeiter*innenschulung, Etablierung von Palliative-Care-Fachkräften in der Einrichtung
- Kooperationen mit spezialisierten Anbietern
- Teilnahme am regionalen Netzwerk zur Palliativversorgung
- Qualitätssicherung
Bei der individuellen Umsetzung in Ihrer Einrichtung unterstützten wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns.
Hospizkultur und Palliativversorgung in Einrichtungen der stationären Altenhilfe in Nordrhein-Westfalen, Abschlussbericht zu einer Erhebung des Ist-Standes
Sarah Wiefels / Birgit Jaspers / Gülay Ates / Martina Kern / Felix Grützner / Frank Gunzelmann / Lukas Radbruch, 2017
Gemeinsam auf dem Weg – Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen
Herausgegeben von ALPHA-NRW, 2016
Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen
Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (Hg.), 2014
Eingliederungshilfe
In den Einrichtungen der stationären Eingliederungshilfe leben Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen häufig über viele Jahre. Sie werden dort auch in der letzten Lebensphase, in schwerer Krankheit und am Lebensende versorgt und begleitet.
Eine hospizlich-palliative Versorgung und Begleitung kann durch eine haus- oder fachärztliche Betreuung erfolgen oder durch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Psychosoziale Begleitung am Lebensende übernehmen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Hospizdiensten.
Mit einem steigenden Alter der Bewohnerinnen und Bewohner werden die hauptamtlich Mitarbeitenden in der stationären Eingliederungshilfe mit den Themen Sterben, Tod und Trauer konfrontiert. Zur Vorbereitung auf diese Situationen können die Mitarbeitenden Zusatzqualifikationen in Palliative Care erwerben. Hierzu gibt es unterschiedliche Curricula.
Hospizdialog 99 April 2024
Materialsammlung Stein im Schuh – Achtundvierzig Übungen und neun (Fall)Geschichten für die Weiterbildung mit Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe und Netzwerkpartnern der Palliativversorgung und Hospizarbeit 2020
Gemeinsam auf dem Weg – Hospizkultur und Palliativversorgung in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Herausgegeben von ALPHA NRW, 2016
Besondere Lebensumstände
Trauernde Menschen
Eine unheilbare Krankheit, die das eigene oder das Leben eines Nahestehenden erschüttert, wie auch der Tod eines geliebten Menschen ist eine existenzielle Verlusterfahrung, die meist mit intensiven Gefühlen verbunden ist.
Menschen, die schwer erkrankt sind und sich mit ihrem möglichen Sterben auseinandersetzen, durchlaufen zahlreiche Trauerprozesse. Das gilt auch für An- und Zugehörige sowie Hinterbliebene. Nicht alle Trauernden benötigen eine Begleitung. Diese kann jedoch sehr hilfreich sein. Sollten Trauerprozesse schwerwiegend sein, kann spezielle therapeutische Hilfe gesucht werden.
Vielen Menschen fällt der Umgang mit Trauernden schwer. ALPHA NRW hat hierzu ein „Mutmachseminar“ entwickelt. (Dateien hierzu in den Materialien)
Ambulante Hospizdienste, Kirchengemeinden oder Bildungsstätten bieten Trauerbegleitung u.a. in Form von Einzelgesprächen, Trauergruppen, Trauercafés oder Trauerwanderungen an.
Angebote der Trauerbegleitung sind für die Betroffenen in der Regel kostenfrei. Da Trauer nicht als Erkrankung gilt, gibt es für diese Angebote keine Förderung oder Finanzierung durch die Krankenkassen. Sie werden aus Spenden finanziert oder ehrenamtlich durchgeführt.
Zur Qualifizierung für die Trauerbegleitung gibt es unterschiedliche Ausbildungsmodelle.
Hier finden Sie Broschüren und Handreichungen von ALPHA NRW zum Thema Trauer.
An- und Zugehörige
Die schwere, unheilbare Erkrankung und das Sterben eines nahestehenden Menschen sind für An- und Zugehörige eine große Herausforderung. Die Belastungen sind psychisch, aber auch sozial, finanziell und körperlich. Der überwiegende Teil der in der eigenen Häuslichkeit lebenden Pflegebedürftigen wird von Angehörigen versorgt.
In der Hospiz- und Palliativversorgung sind die Menschen im näheren Umfeld der betroffenen Person Teil der Versorgungseinheit. An- und Zugehörige erhalten psychosoziale Begleitung und Hilfen für den Umgang mit Krankheits- und Sterbeprozessen, wenn sie dies wünschen.
ALPHA NRW widmet sich immer wieder dieser Zielgruppe und hat u.a. das aus Großbritannien stammende Unterstützungsinstrument für die Kommunikation mit Angehörigen KOMMA in NRW implementiert. (https://komma.online/)
Hier finden Sie Broschüren und Handreichungen von ALPHA NRW zum Themenfeld „An- und Zugehörige“.
Menschen mit Demenz
Eine demenzielle Erkrankung kann für die Betroffenen, ihre An- und Zugehörigen wie alle weiteren, an der Versorgung und Begleitung beteiligten Menschen sehr herausfordernd sein. Deshalb ist der Erwerb von Wissen über einen hilfreichen Umgang mit demenziell erkrankten Menschen auch in der Hospiz- und Palliativversorgung von großer Bedeutung. Besondere Unterstützung benötigen Angehörige, die erkrankte Menschen in ihrer letzten Lebenszeit zu Hause versorgen.
Hier finden Sie Broschüren und Handreichungen von ALPHA NRW zum Thema „Demenz am Lebensende“.
Migration
Menschen mit Migrationshintergrund haben in unterschiedlicher Weise Zugang zu den Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung. Eine Herausforderung können sprachliche Barrieren sein. Auch die kultureigenen Umgangsweisen mit den Themen Sterben, Tod und Trauer spielen eine Rolle.
Die Leistungserbringer der Hospiz- und Palliativversorgung sind nicht immer angemessen auf diese Zielgruppe vorbereitet. Häufig werden Informationen und Wissen über Unterstützungs- und Hilfsangebote nicht in ausreichendem Maß oder in der passenden Form vermittelt.
ALPHA NRW nimmt seit vielen Jahren diese Zielgruppe in der hospizlich-palliativen Versorgung durch Projekte und unterstützende Materialien mit in den Blick.
Praxishandbuch Vielfalt in Hospiz- und Palliativarbeit (Aylin Aydogdu / Handan Kaymak, 2021)
Hospiz- und Palliativarbeit für Menschen mit Migrationshintergrund
(Daniela Grammatico, 2018)
Armut und Wohnungslosigkeit
Menschen in Armut und prekären Lebensumständen haben häufig einen nur eingeschränkten Zugang zu den Angeboten des Gesundheitswesens. Dies gilt auch für die Versorgung und Begleitung in schwerer Erkrankung und am Lebensende. Abhängig von der Art der Unterkunft oder Unterbringung stellt sich die Situation unterschiedlich dar: ohne Unterkunft auf der Straße oder in provisorischen Unterkünften lebend, in ordnungsrechtlicher Unterbringung oder in stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Für diese Personengruppen bedarf es besonderer Versorgungs- und Begleitungsansätze. Es gibt erfolgreiche Modelle, wie den Bedürfnissen dieser Zielgruppe Rechnung getragen werden kann, etwa durch aufsuchende niedrigschwellige Angebote.
Die Bedeutung von Armut in der Hospiz- und Palliativversorgung
(Martina Rubarth / Gerlinde Dingerkus, 2009)
Rechtsgrundlagen
Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland basiert auf mehreren rechtlichen Grundlagen, die in verschiedenen Gesetzen und Richtlinien verankert sind. Diese Regelungen stellen sicher, dass Menschen mit schweren, unheilbaren Krankheiten eine umfassende Versorgung erhalten.
Bitte beachten Sie: Gesetze, Richtlinien und Vereinbarungen können geändert werden. Gültig ist die jeweils letzte veröffentlichte Regelung. Eine Ausnahme sind zuvor vereinbarte Übergangsregelungen.
Gesetze
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- § 37b SGB V – Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer schweren, unheilbaren Krankheit im häuslichen Umfeld und in stationären Pflegeeinrichtungen durch ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37b.html - § 39a SGB V – Stationäre und ambulante Hospizversorgung: Finanzierung und Organisation von stationären Hospizen sowie zur finanziellen Förderung ambulanter Hospizdienste durch die Krankenkassen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39a.html - §39d SGB V – Hospiz- und Palliativnetzwerke: Förderung der Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator oder eine -koordinatorin
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39d.html - § 132d SGB V – Rahmenvereinbarung zur Palliativversorgung: Koordination und Finanzierung der Palliativversorgung durch die Krankenkassen und andere Leistungserbringer
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__132d.html - § 132g SGB V – Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase: Angebot einer Gesundheitlichen Versorgungsplanung für Menschen, die in einer stationären Pflegeeinrichtung leben
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__132g.html
Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
- § 37 SGB XI – Häusliche Pflege: Pflege im häuslichen Umfeld, einschließlich der Palliativpflege
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html - § 45a SGB XI – Betreuungsleistungen: Erweiterte Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen, die auch palliative Maßnahmen umfassen können
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
Arzneimittelgesetz (AMG) und Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Diese Gesetze regeln den Zugang zu und die Verordnung von Medikamenten, die in der Palliativversorgung wichtig sind, einschließlich starker Schmerzmittel (Opioide).
Arzneimittelgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/
Betäubungsmittelgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/
Patientenrechtegesetz (PatRG)
Das Patientenrechtegesetz stärkt die Rechte der Patientinnen und Patienten in der medizinischen Versorgung und umfasst Aspekte wie Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation, die auch für die Palliativversorgung relevant sind.
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/Patientenrechtegesetz_BGBl.pdf
Betreuungsgesetz (BtG)
- Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten, die sicherstellen, dass die Wünsche von Patientinnen und Patienten respektiert und umgesetzt werden, die ihren Willen nicht (mehr) äußern können.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)
- Dieses Gesetz, das 2015 in Kraft trat, zielt darauf ab, die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase zu verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung zu fördern. Es enthält zahlreiche Bestimmungen zur Förderung der Hospiz- und Palliativversorgung, wie z.B. die bessere finanzielle Ausstattung von Hospizen sowie die Stärkung der SAPV und der ambulanten Hospizdienste.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl115s2114.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2114.pdf%27%5D__1743582622755
Richtlinien und Vereinbarungen
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung: Detaillierte Vorgaben zur Umsetzung der SAPV.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2988/SAPV-RL_2022-09-15_iK-2022-11-24.pdf - Richtlinie zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege: Regelungen zur häuslichen Krankenpflege, die auch palliative Maßnahmen einschließt.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3275/HKP-RL_2021-11-19_2022-07-21_iK-2023-10-31.pdf
Richtlinien und Vereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes
- Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/20221121_Rahmenvereinbarung_Erw_39a_Abs.2_Satz_8_SGB_V.pdf - Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/20221121_Rahmenvereinbarung_KJ_39a_Abs.2_Satz_8_SGB_V.pdf - Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären und teilstationären Hospizversorgung für Erwachsene
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/2024-11-18_Rahmenvereinbarung_39a_Abs1_Satz_4__SGB_V_stat_Hospizversorgung_Erw.pdf - Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären und teilstationären Hospizversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/2024-11-18_Rahmenvereinbarung_39a_Abs1_Satz_4__SGB_V_stat_Kinder-und_Jugendhospizversorgung.pdf - Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/aerztliche_versorgung/bundesmantelvertrag_1/bmv_anlagen/BMV-Ae_Anlage_30_Palliativversorgung_2017-01-01.pdf - Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen
der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/versorgungsplanung/Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_ueber_Inhalte_und_Anforderungen_der_gesundheitlichen_Versorgungsplanung.pdf - Richtlinie zur Förderung der Koordination der Aktivitäten in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator nach § 39d Absatz 3 SGB V
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hospiz_palliativversorgung/2022-04-01_HP-Netzwerke_Foerderrichtlinie_39d_SGB_V.pdf
Vereinbarungen der Kostenträger für Nordrhein-Westfalen
- Vertrag über die ambulante palliativpflegerische Versorgung nach § 132 a Abs. 2 SGB V
https://www.vdek.com/LVen/NRW/Service/Pflegeversicherung/Palliativversorgung/_jcr_content/par/download_2130227459/file.res/Muster-Versorgungsvertrag.pdf
Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä)
- Enthält ethische und berufsrechtliche Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte, die auch die Palliativmedizin umfassen. Hier werden die Grundsätze der ärztlichen Tätigkeit in der Begleitung von Sterbenden festgelegt.
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Recht/_Bek_BAEK_Musterberufsordnung-AE.pdf
Berufliche Begleitung und Qualifizierung
Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, werden an unterschiedlichen Stellen mit Krankheit, Sterben, Tod und Trauer konfrontiert. In besonderer Weise gilt das für diejenigen, die in Diensten und Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung oder in stationären Einrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe tätig sind.
Wir von ALPHA NRW unterstützen und begleiten Fachpersonen seit mehr als drei Jahrzehnten auf unterschiedlichen Ebenen:
- Wir bieten Ihnen persönliche Beratung u.a. zu Fragen der beruflichen Orientierung oder der Entwicklung neuer Perspektiven und Versorgungsangebote. Sprechen Sie uns gerne an!
- Wir organisieren Veranstaltungen zur Weiterbildung, zur Wissensvermittlung, zum kollegialen Austausch und zur Supervision. Für detaillierte Informationen nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf oder schauen Sie unter Aktuelles.
- Wir bieten jährlich eine Multiplikator:innen-Fortbildung für Koordinator:nnen zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen an.
- Wir stellen für die Schulung von Ehrenamtlichen in den Diensten eine umfassende, frei verfügbare Sammlung mit Materialien und Methoden in Form eines Padlets zur Verfügung.
- Wir bieten Ihnen kostenfrei Materialien in Form von Basisinformationen, Handreichungen und Studien in digitaler oder in gedruckter Form.
Die Tätigkeit in der Hospizarbeit und Palliativversorgung erfordert oft besondere Qualifikationen. Dies ist in Gesetzen, Rahmenvereinbarungen und Verträgen geregelt, über die Sie sich hier informieren können. Die maßgeblichen Curricula und Qualifizierungsempfehlungen finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband. Sie orientieren sich auch an internationalen Standards wie z.B. der European Association of Palliative Care.
Netzwerke
Die vielfältigen Anbieter der Hospiz- und Palliativversorgung stehen in den Kommunen und Regionen von Nordrhein-Westfalen häufig in einem mehr oder weniger intensiven Austausch. An immer mehr Orten haben sich in den letzten Jahren Netzwerke gebildet, in denen die Zusammenarbeit vertieft und geregelt wird. So kann die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit schweren, lebensverkürzenden Erkrankungen und am Lebensende verbessert werden.
Sind bestimmte Kriterien erfüllt, können Netzwerke eine finanzielle Förderung für die Koordination erhalten. Krankenkassen und Kommunen teilen sich hierbei die Finanzierung- Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes auf der Grundlage von § 39d SGB V.
Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen 12 Netzwerke der Hospiz- und Palliativversorgung gemeinsam von Krankenkassen und Kommunen gefördert.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung der kommunalen Hospiz- und Palliativnetzwerke.
Gesundheitliche Versorgungsplanung
Stationäre Pflegeeinrichtungen der Alten- und der Eingliederungshilfe können ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (GVP) gem. § 132d SGB V anbieten. Hierzu bedarf es geschulter Gesprächsbegleiterinnen und -begleiter, die mit den Bewohnerinnen und Bewohnern einen Beratungsprozess zu Fragen der Versorgung am Lebensende führen.
Zur Qualifizierung von Gesprächsbegleiterinnen und -begleitern existieren unterschiedliche Curricula. Die Umsetzung des Beratungsangebotes erfolgt einrichtungsintern oder -übergreifend.
In NRW haben derzeit rund 770 stationäre Pflegeeinrichtungen einen Vertrag über GVP gem. § 132g SGB V geschlossen (Stand Dezember 2024).
ALPHA NRW hat zu diesem Thema ein landesweites Projekt durchgeführt, das die Umsetzung von GVP auf der regionalen Ebene untersucht hat und vier Modellregionen gezielt unterstützt. Umsetzung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung gem. § 132g SGB V (GVP) im Regionalen Netzwerk – Projektbericht

