Was Sie bestimmen, zählt! – Vorsorge treffen für die letzte Lebensphase

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Vorsorge treffen für die letzte Lebensphase
Ein Ratgeber im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
(nach §132gSGB V)

Jeder Mensch, der volljährig und einwilligungsfähig ist, kann für den Fall, dass er nicht mehr selbst einwilligen kann, selbst über seine Behandlung und Begleitung am Lebensende vorausschauend entscheiden. Er kann durch seine gesundheitliche Versorgungsplanung vorab zum Beispiel einer Behandlung zustimmen oder sie ablehnen.

Diese Broschüre richtet sich an Menschen, die für sich selbst oder gemeinsam mit einem Familienmitglied oder anderen nahestehenden Personen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase erstellen wollen. Sie richtet sich auch an Vorsorgebevollmächtigte und gerichtlich eingesetzte Betreuungspersonen, die bereit sind, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.