Zur pflegerischen Umsorgung von schwerstkranken, unheilbar erkrankten Menschen gibt es spezialisierte Pflegedienste. Palliativpflege ist die ganzheitliche Pflege von Patientinnen und Patienten, deren Erkrankung nicht geheilt werden kann. Im Unterschied zu nicht spezialisierten häuslichen Pflegediensten haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Palliativpflegedienste eine spezifische Zusatzausbildung erhalten. Die Beratung und Durchführung der notwendigen palliativpflegerischen Maßnahmen sind ihre Kernaufgabe. Sie stehen u.a. in engem Kontakt zu örtlichen ambulanten Hospizdiensten, qualifizierten Palliativärzten und den Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Die Leistungen der Palliativpflegedienste werden von der Pflegeversicherung abgedeckt, wenn eine Verordnung des Haus- oder Facharztes vorliegt.