Zur pflegerischen Umsorgung von schwerstkranken, unheilbar erkrankten Kindern und Jugendlichen gibt es spezialisierte Pflegedienste. Als Palliativpflege wird die ganzheitliche Pflege von Patientinnen und Patienten bezeichnet, deren Erkrankung nicht mehr geheilt werden kann. Im Unterschied zu nicht spezialisierten häuslichen pädiatrischen Pflegediensten haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der pädiatrischen Palliativpflegedienste eine spezifische Zusatzausbildung erhalten. Die Beratung und Durchführung der notwendigen palliativpflegerischen Maßnahmen sind ihre Kernaufgabe. Sie stehen u.a. in engem Kontakt zu den ambulanten Kinder- und Jugendlichenhospizdiensten, qualifizierten Palliativärzten und den Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche. Die Leistungen der Palliativpflegedienste werden von der Pflegeversicherung abgedeckt, wenn eine Verordnung des Haus- oder Facharztes vorliegt.
Palliativpflegedienste für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in NRW