INFORMATION
Die Coronaschutzverordnung für das Land NRW vom 15.06.2020 enthält keine besonderen Restriktionen für ambulante Hospizdienste. Es gelten die allgemeinen Verhaltenspflichten wie Abstandsgebot, Mund-Nase Bedeckung (§§ 1 und 2), Rückverfolgbarkeit (§ 3) und die aktuell geltenden Empfehlungen des Robert-Koch Instituts (§ 12 Abs.3).
Die nachfolgenden Dokumente wurden von ALPHA NRW und HPV NRW zusammengestellt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit.
Die Dokumente müssen immer an die aktuellen Vorgaben angepasst werden und sind als Empfehlung zu verstehen.
Sie können diese auf ihre Bedürfnisse anpassen. Dabei ist grundsätzlich zu berücksichtigen:
- Jeder Hospizdienst muss für sich entscheiden, unter welchen Bedingungen und Formalitäten die Begleitungen und sonstigen Aktivitäten wieder aufgenommen werden.
- Sämtliche behördlichen Vorgaben haben selbstverständlich Vorrang und sind zu beachten.
- Bitte informieren Sie sich regelmäßig auch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Anlage 1 ist eine Checkliste. Sie enthält die wichtigsten Aspekte für den Schutz aller Beteiligten, die sich aus der Coronaschutzverordnung ergeben. Sie dient als Orientierungshilfe, um Begleitungen und Versammlungen in Zeiten der Corona-Pandemie zu planen und durchzuführen.
Die Checkliste finden sie hier.
Anlage 2 und 3 sind Muster von spezifischen Einwilligungserklärungen für Begleitungen in Zeiten von Corona für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie begleitete Personen.
Die Einwilligungserklärungen finden Sie hier.
Wir sind bemüht, die Dokumente auf dem neuesten Stand zu halten.
Da die Vorgaben des Robert-Koch Instituts und der Landesregierung jedoch stetig aktualisiert werden, möchten wir Sie bitten, auch die entsprechenden Homepages des Robert-Koch-Instituts und der Landesregierung regelmäßig zu besuchen.
Mit freundlichen Grüßen
ALPHA NRW und HPV NRW
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